Sehr geehrte Eltern der Jahrgangsstufe 5 und 6!

Wie Sie den aktuellen Informationen der Landesregierung entnehmen können, bleibt das Angebot der Notbetreuung auch für die kommende Woche (12.04.- 16.04. 2021), in der für die Schülerinnen und Schüler in NRW erneut ausschließlich Distanzunterricht (mit Ausnahme der Abschlussklassen) stattfinden wird, bestehen:

Dazu heißt es in der Schulmail vom 08.04.2021:

„Alle (…) weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten daher ab dem 12. April 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können. Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das Jugendamt initiativ werden.“

Weiterhin gelten die Vorgaben aus der Schulmail vom 11.02.2021:

„Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Betreuungszeitraums statt, der im Normalbetrieb stattfinden würde.

Die Betreuungsangebote dienen dazu, jenen Schülerinnen und Schülerndie beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht (…) zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Präsenzunterricht findet während der Betreuungsangebote nicht statt. (…)“

Besteht bei Ihnen der Bedarf einer Notbetreuung für Ihre Tochter/ Ihren Sohn, laden Sie sich bitte das entsprechende Formular herunter und senden Sie es ausgefüllt an diese Adresse:

Formular Notbetreuung gültig ab dem 12.04.2021

Die Betreuung selbst wird von den Mitarbeitern des Jugendamtes geleistet, die bei uns auch in der Hausaufgabenbetreuung tätig sind. Die Zeiten richten sich nach dem von Ihnen gemeldeten Bedarf.

Die Kinder gehen für die Notbetreuung in die Räume des an unsere und der Carl- Benz-Realschule angrenzenden Rondells.

Bitte denken Sie daran, dass ihr Kind

  • seinen Mund-Nasen-Schutz in Form einer OP- oder FFP2 Maske,
  • die für den Tag notwendigen Schulbücher und sonstige Materialien,
  • sofern vorhanden, sein digitales Leihgerät,
  • ausreichend zu essen und zu trinken[1] dabei hat.

Darüber hinaus beachten Sie bitte:

Ab dem 12.04. besteht für Schülerinnen und Schüler in NRW eine Testpflicht! 

Das heißt, dass Ihr Kind auch nur mit einem negativen Testnachweis an der Notbetreuung teilnehmen darf. Entweder wird dieser als Selbsttest in der Schule durchgeführt oder Sie geben Ihrem Kind einen negativen Testnachweis, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, mit – beides 2x pro Woche.

Haben Sie noch weitere Fragen zur Notbetreuung, dürfen Sie sich selbstverständlich auch gerne unter der angegebenen Email-Adresse an mich wenden. Vielen Dank! 

Ines Perlick, Erprobungsstufenkoordinatorin   

 Stand 09.04.2021


[1] Mensa und Kiosk sind weiterhin bzw. erneut geschlossen.

Notbetreuung 12.04.-16.04.2021
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Cecilien-Gymnasium