Vom Umgang mit Menschen und Dingen

Hausordnung des Cecilien-Gymnasiums

Wo über 1000 Menschen tagtäglich miteinander auskommen müssen, bedarf es der Kenntnis und Beachtung einiger Regeln für ein Zusammenleben in einer offenen, freundlichen und partnerschaftlichen Atmosphäre.

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft unterstützen diese Hausordnung und verhalten sich entsprechend.

Damit sich das Zusammenleben in der Schule für alle Beteiligten angenehm gestaltet und der Unterricht den bestmöglichen Erfolg erzielt, haben wir uns auf die folgenden Bestimmungen geeinigt:

  1. Menschlichkeit und Achtung

Von einem respektvollen Klima profitieren alle, deshalb tritt jeder in der Schule freundlich und höflich auf und achtet die Persönlichkeit des anderen.

Dies schließt beleidigende oder diskriminierende Äußerungen aus. Keiner darf durch Gewalt in Form von Worten – und ganz besonders nicht körperlich – angegriffen oder gar verletzt werden.

Auch berechtigte Anliegen bedürfen einer verbindlichen Form, denn gepflegte Umgangsformen tragen maßgeblich zu einer angenehmen Schulatmosphäre bei.

In der Schule tragen alle eine angemessene Kleidung: die Mädchen z. B. keine Spaghetti-Tops, Neck-Holder oder bauchfreie Kleidung, die Jungen keine Baggy Pants.
Im Sportunterricht werden T-Shirts oder Polo-Hemden und Sporthosen getragen.

  1. Pünktlichkeit und geregelter Aufenthalt

Um die Unterrichtszeiten voll zu nutzen und Störungen möglichst zu vermeiden, achten alle gewissenhaft auf Pünktlichkeit.

Vor Unterrichtsbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof auf. Die Oberstufenschüler dürfen das Gebäude ab 7.40 Uhr betreten. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 9 begeben sich um 7.55 Uhr zu ihren Klassenräumen bzw. Fachräumen.

Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft eingetroffen, so verständigt einer der Klassensprecher das Sekretariat.

In den Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Klassen- und Fachräume. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 verbringen die Pause auf dem Schulhof (Ausnahme: angesagte Regenpause). Der Aufenthalt auf den Fluren ist nicht erlaubt. Die Schülerinnen und Schüler der Stufen 10 – 12 dürfen sich darüber hinaus im Bereich des Foyers und im Bereich der Aula im 2. OG aufhalten.

 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände nicht ohne besondere Erlaubnis verlassen.

  1. Sauberkeit

Nach dem Unterricht achten alle Schülerinnen und Schüler darauf, dass sie ihren Platz im sauberen Zustand verlassen.
Für jeden Unterrichtsraum wird ein (wöchentlich wechselnder) Ordnungsdienst eingerichtet. Dieser ist dafür verantwortlich, dass nach der letzten Stunde die Tafel geputzt ist, die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen sind, der Raum gefegt wird.

  1. Geordneter Schulbetrieb

Jeder verhält sich so, dass nichts beschädigt wird, und geht mit den Räumlichkeiten, der Einrichtung, den technischen Geräten und Unterrichtsmitteln sorgfältig um.
Kosten für fahrlässig oder mutwillig herbeigeführte Schäden sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von den Schülern bzw. deren Eltern zu tragen.

Das Telefonieren mit Handys (auch das Versenden von Sprachnachrichten) ist in allen Gebäuden außer in der Cafeteria nicht erlaubt (s. Handykonzept).
Wertgegenstände und Geld sind nicht versichert und sollten deshalb am besten zu Hause gelassen werden.
Während des Sportunterrichts sollten Uhren und Portemonnaies mit in die Sporthalle genommen werden.

Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände sowie im unmittelbaren Umfeld (also z. B. auf dem Bürgersteig vor der Schule) per Gesetz untersagt.

Gleiches gilt für das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol.

  1. Sicherheit

Gegenüber allen Personen gilt das Gebot der Vorsicht und Rücksicht. Um Verletzungen möglichst auszuschließen, ist jegliches Verhalten untersagt, das den Betroffenen selbst oder andere gefährden könnte.

Bei einem Unfall und bei jeder Verletzung ist sofort Hilfe zu leisten und ein Lehrer/eine Lehrerin zu benachrichtigen. Aus versicherungsrechtlichen Gründen muss jeder Unfall unverzüglich im Sekretariat gemeldet werden.

Das Verhalten im Alarmfall richtet sich nach den Alarm- und Fluchtwegeplänen.

Fahrräder und Kickboards sind außerhalb des Gebäudes an den Fahrradständern abzustellen und abzuschließen. Die Feuerwehrzufahrt muss unbedingt freigehalten werden.

Auf Verstöße gegen diese Regeln reagieren wir wenn zunächst mit pädagogischen Hilfen und Wiedergutmachung. Diese haben Vorrang vor Ordnungsmaßnahmen, die bei groben und wiederholten Verstößen allerdings unumgänglich sind.

Rita Becker, OStD´                    

Cecilien-Gymnasium