In der Einführungsphase sind alle Klausuren zweistündig. In allen Sachfächern (Gesellschaftswissenschaften, Naturwissenschaften, Religion, Kunst und Musik) wird nur eine Klausur pro Halbjahr, in den übrigen Fächern werden zwei Klausuren pro Halbjahr geschrieben.
In der Qualifikationsphase werden Klausurlängen gesteigert bis sie das Abiturniveau erreicht haben, dies geschieht sukzessive – genauere Informationen erhalten die Schülerinnen und Schüler über die Klausurpläne.
Im zweiten Halbjahr des zweiten Jahres der Qualifikationsphase werden nur noch Klausuren im 1. bis 3. Abiturfach geschrieben. Diese sind in ihrem Umfang modellhaft für die Abiturklausuren.
Klausurversäumnis
Die Klausurtermine werden jeweils zu Beginn des Halbjahres im Moodle-Kurs der entsprechenden Jahrgangsstufe bekanntgegeben. Wird eine Klausur krankheitsbedingt versäumt, so hat der Schüler das Recht auf eine Nachschrift.
Voraussetzungen hierfür sind:
• Unverzügliche Krankmeldung am Morgen des Klausurversäumnisses per Mail (klausur@cecilien-gymnasium.nrw.schule)
• Einreichen eines schriftlichen Antrags ohne Attest innerhalb von 3 Werktagen ab Klausurtermin bei der Oberstufenkoordination (Herr Baczyk) – auch digital möglich über klausur@cecilien-gymnasium.nrw.schule.
Hinweis:
Einen entsprechenden Vordruck gibt es im Moodlekurs der eigenen Jahrgangsstufe (Allgemeines).
Auch Klausuren, die aufgrund von Beurlaubungen versäumt werden, müssen zum frühestmöglichen Termin (also unmittelbar nach der erfolgten Beurlaubung) mit diesem Vordruck beantragt werden.
Verspätet eingereichte Anträge können in der Regel nicht berücksichtigt werden, es sei denn, es gibt nachvollziehbare Gründe hierfür, die der Schulleitung unmittelbar darzulegen sind.
Wird eine Klausur jedoch aus selbst zu vertretenden Gründen versäumt, so wird die nicht erbrachte Leistung entsprechend APO-GOSt § 13 (4) wie eine ungenügende Leistung gewertet.
Verhaltensregeln
• Alle Beteiligten tragen dazu bei, dass Klausuren pünktlich beginnen und enden können.
• Taschen, Jacken und Ordner befinden sich nicht am Arbeitsplatz, sondern werden vorne oder hinten in der Aula abgelegt.
• Zwischen zwei Schülern eines Kurses ist mindestens ein Platz frei oder durch einen Schüler eines anderen Kurses besetzt, d.h. es sitzen nie zwei Schüler eines Kurses direkt nebeneinander bzw. hintereinander.
• Während einer Klausur sind Handys und sonstige elektronische Geräte ausgeschaltet und befinden sich in der Schultasche.
Sie dürfen auch nicht als Ersatz für eine Uhr während der Klausur auf dem Tisch liegen.
• Das Speisen- und Getränkeverbot in der Aula ist während Klausuren aufgehoben. Feste Speisen müssen ohne Besteck (Löffel oder Gabel) verzehrbar sein, d.h. keine Joghurts, kein Milchreis o.Ä. Getränke sind nur in wieder verschließbaren Behältern erlaubt, d.h. Kaffeebecher aus Plastik oder Pappe haben in Klausuren nichts zu suchen.
• Wenn bereits Schüler und Schülerinnen bei der Arbeit sind, betreten weitere Gruppen die Aula so leise wie möglich.
• Ist die Arbeitszeit zu Ende, wird die Klausur unverzüglich bei der aufsichtführenden Lehrkraft abgegeben (d.h. mit Ende der Stunde ist auch die Arbeitszeit zu Ende und wird nicht in die Pause verlängert).
• Schüler und Schülerinnen, die nicht die volle Arbeitszeit benötigen, geben ihre Klausur ab und verlassen die Aula möglichst geräuschlos, am besten in kleinen Gruppen.