Cecilien-Gymnasium Düsseldorf

verabschiedet von der 2. Schulkonferenz des SJ 24/25 am 05. Juni 2025

Wir – das sind Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern – möchten,
dass unsere Schule ein Schutzraum ist.

Wir möchten, dass in den Stunden am Ceci …

  • … alle frei sind vom digitalen Stress und Dauerfeuer.
  • … alle frei sind von dem Gefühl, vielleicht etwas zu verpassen. 
  • … alle frei sind für echte Begegnungen. 
  • … ungestörtes Lernen stattfinden kann.

In der Sekundarstufe I gilt: 

Unsere Schule soll ein Schutzraum sein.

Wir empfehlen, alle Smart Devices zuhause zu lassen. 

Smart Devices, die dennoch mitgeführt werden, müssen verpflichtend beim Betreten des Schulgeländes abgeschaltet werden und durchgehend abgeschaltet bleiben. 

Dies gilt auch nach Schulschluss und für die Betreuung.

In der Sekundarstufe II gilt: 

Die Oberstufe ist Vorbild für die Unter- und Mittelstufe. Das bedeutet, dass Smart Devices nirgendwo benutzt werden dürfen, wo dies nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Smartphones und Tablets dürfen (als einzige Smart Devices) mitgeführt werden. Allerdings gilt: 
Sie dürfen

  • im Unterricht nur mit expliziter Genehmigung der Lehrkraft und
  • außerhalb des Unterrichts nur in ausgewiesenen Räumen /Bereichen

genutzt werden. 

Für die Nutzung privater Tablets muss wie bisher ein Vertrag mit der Schule unterschrieben werden, der die Nutzung regelt.

Bei Verstößen gilt:

Lehrkräfte, die einen Verstoß gegen den „Schutzraum Schule“ beobachten, sammeln das Smart Device ein und geben es im SLZ ab. 

Um 14:00 Uhr kann es bei der Schulleitung wieder abgeholt werden. 

Wird ein Smart Device erst während der 7. od. 8. Stunde eingesammelt, kann es erst am Folgetag abgeholt werden.

Bei wiederholten Verstößen wirkt die Schulleitung erzieherisch oder ordnend ein.  

Für Lehrkräfte gilt:

Lehrkräfte sind ebenfalls Vorbild und haben ihre Geräte zwar dabei, aber nutzen sie ausschließlich

  • für die Sicherheit (z.B. SaniAlarm, Feueralarm) 
  • oder für unmittelbar unterrichtsbezogene Zwecke (z.B. WebUntis Eintragungen, Abspielen von Hördateien).

Das Konzept gilt ab dem SJ 25/26. Es gilt zunächst auf Probe, das heißt es soll nach dem 1. Halbjahr des Schuljahres 25/26 in allen schulischen Gremien evaluiert, ggf. gemäß unseren Erfahrungen angepasst und erneut verabschiedet werden. 

Während des Nachschärfens und bis zur erneuten Verabschiedung bleibt es in Kraft.

Rita Becker, OStD‘ im Namen der 2. Schulkonferenz des Schuljahres 2024/2025

Cecilien-Gymnasium